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   LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11   

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https://dejure.org/2011,122327
LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11 (https://dejure.org/2011,122327)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11 (https://dejure.org/2011,122327)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. November 2011 - L 13 AS 2040/11 (https://dejure.org/2011,122327)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2011 - L 13 AS 2039/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Das SG hat die Klage unter dem Az. S 25 AS 3615/10 mit Urteil vom 28. März 2011 abgewiesen, der erkennende Senat hat die hiergegen eingelegte Berufung mit Beschluss vom 28. Oktober 2011 zurückgewiesen (Az. L 13 AS 2039/11).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Verwaltungsakten des Beklagten, die Klageakte des SG (S 25 AS 3616/10) und Berufungsakte des Senats ( L 13 AS 2040/11) sowie auf die Klageakte des SG im Verfahren S 25 AS 3615/10 und die zugehörige Berufungsakte des Senats (L 13 AS 2039/11) Bezug genommen.

    Daneben steht den Anträgen zu Ziff. 3c und 3d nach wie vor die anderweitige Rechtshängigkeit im früheren Verfahren L 13 AS 2039/11 entgegen; dort ist noch keine formelle Rechtskraft eingetreten.

    Auch dieser Streitgegenstand ist Gegenstand des Verfahrens L 13 AS 2039/11.

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Das Tatbestandsmerkmal einer fehlenden Zulassung der Maßnahme kann indes weder im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs noch im Wege einer Inzidentprüfung ersetzt werden: Zwar war nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Arbeitsförderungsgesetz anerkannt, dass in besonders gelagerten Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs der Antragsteller so zu stellen sei, als habe die Arbeitsagentur vor Maßnahmebeginn zugestimmt (BSG vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R = SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 - juris Rdnr. 41; BSG vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R = SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 - juris Rdnr. 26).

    Bei der Korrektur eines Verwaltungsfehlers wäre es also demnach nicht darum gegangen, in die Zuständigkeit einer fremden Stelle einzugreifen oder die Beklagte zu einem Handeln außerhalb ihrer Zuständigkeit zu verurteilen (BSG vom 27. Januar 2005, a.a.O.).

    Auf diese geänderte Gesetzeslage sowie eine daraus resultierende Neubewertung der Frage einer Ersetzung der fehlenden vorherigen Zulassung hat das BSG bereits im Urteil vom 27. Januar 2005 (a.a.O.) hingewiesen, ohne diese Frage abschließend beantworten zu müssen.

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Das Tatbestandsmerkmal einer fehlenden Zulassung der Maßnahme kann indes weder im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs noch im Wege einer Inzidentprüfung ersetzt werden: Zwar war nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Arbeitsförderungsgesetz anerkannt, dass in besonders gelagerten Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs der Antragsteller so zu stellen sei, als habe die Arbeitsagentur vor Maßnahmebeginn zugestimmt (BSG vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R = SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 - juris Rdnr. 41; BSG vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R = SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 - juris Rdnr. 26).

    Nur dies macht auch Sinn, da dem Beklagten durch die Pflicht zur vorherigen Beratung die Möglichkeit erhalten bleiben soll, im Rahmen seines Ermessens die geeignete Maßnahme für den konkreten Antragsteller auszuwählen (BSG vom 3. Juli 2003, a.a.O., juris Rn. 34).

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Hat sich das primäre Rechtsschutzbegehren - wie vorliegend im Falle von Ziff. 3a, 3b und 3d - bereits vor Beschreiten des Sozialrechtswegs erledigt, ist die Feststellungsklage gegenüber der zivilrechtlichen Schadensersatzklage subsidiär (BVerwG vom 12.07.2000 - 7 C 3/00 = BVerwGE 111, 306 - juris Rn. 14).
  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; Erforderlichkeit der vorherigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Diese Rechtsprechung kann aber für die ab 01. Januar 2003 geltende Rechtslage keinen Bestand mehr haben (SächsLSG vom 27. August 2009 - L 3 AL 89/08 - juris Rdnr. 33 ff.; wohl auch LSG Baden-Württemberg vom 20. August 2008 - L 7 AS 4374/08 - abzurufen unter sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91

    Anspruch auf eine höhere Rente - Anrechnung weiterer Ersatzzeiten und Leistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Ungeachtet dessen müssen für die geänderte Klage aber die Prozessvoraussetzungen vorliegen; wenn die geänderte Klage mangels Prozessvoraussetzungen gleich wieder als unzulässig abgewiesen werden müsste, kommt die Ausübung von Ermessen nicht in Betracht (BSG vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - juris Rdnr. 20).
  • LSG Sachsen, 29.11.2007 - L 3 AL 125/06

    Anspruch eines Existenzgründers auf Feststellung von Zeiten gemeldeter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Insbesondere ist der Antrag auch in diesem Fall als bloße Vorfrage eines möglichen Amtshaftungsanspruchs unzulässig (vgl. SächsLSG vom 29.11.2007 - L 3 AL 125/06 - juris Rn. 38 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2009 - L 7 AS 4374/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Diese Rechtsprechung kann aber für die ab 01. Januar 2003 geltende Rechtslage keinen Bestand mehr haben (SächsLSG vom 27. August 2009 - L 3 AL 89/08 - juris Rdnr. 33 ff.; wohl auch LSG Baden-Württemberg vom 20. August 2008 - L 7 AS 4374/08 - abzurufen unter sozialgerichtsbarkeit.de).
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